Ein Wasserschaden kann sehr unangenehm sein und richtig teuer werden. Vor allem dann, wenn sich der Schaden schleichend entwickelt und erst spät entdeckt wird, was leider immer wieder der Fall ist. Liegt eine Überschwemmung vor, ist unverzügliches Handeln meist sichergestellt. Wasserflecken an Wänden, Boden und Decke bilden sich allerdings oft über einen längeren Zeitraum.
Wasser kann bleibende Schäden an der Bausubstanz und an Einrichtungsgegenständen verursachen. Generell gilt: Je früher Maßnahmen nach einem Wasserschaden ergriffen werden, desto geringer fallen Folgeschäden und Reparaturkosten aus. Wasserschäden können viele Ursachen haben: undichte Wasserrohre, defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Boiler oder Geschirrspülmaschinen, menschliches Fehlverhalten oder Einwirkungen von außen durch Hochwasser oder Dauerregen.
Inhaltsverzeichnis
Welche Sofortmaßnahmen solltest du nach einem Wasserschaden treffen?
Wichtig ist, dass du die Wasserzufuhr unverzüglich stoppst, und zwar jedenfalls in dem vom Wasserschaden betroffenen Raum. Wenn es nicht anders möglich ist, durch Absperren des Hauptwasseranschlusses. Es muss sichergestellt sein, dass keinerlei Wasser mehr nachfließt.
Aufgrund der unmittelbaren Gefährdung für dich selbst und andere Personen muss die Stromzufuhr nach einem Wasserschaden sofort unterbrochen werden. Dadurch verhinderst du auch das Entstehen von Kurzschlüssen bei Elektrogeräten. Zur Sicherheit empfiehlt es sich dringend, alle Elektrogeräte aus dem feuchten Bereich zu verbringen und diese zu trocknen, bevor sie wieder zum Einsatz gelangen.
Sämtliche Möbel, Teppiche und sonstige wertvolle Gegenstände musst du unverzüglich aus dem Schadensbereich in Sicherheit bringen. Wenn es nicht anders geht, stelle sie erhöht ab, damit sie nicht mehr direkt mit Wasser in Berührung kommen. Wenn es von der Decke tropft, decke Mobiliar und Teppiche ab. Sorge für eine unmittelbare Lüftung durch Öffnen der Fenster, soweit dies möglich ist.
Ausgetretenes Wasser musst du so schnell wie möglich entfernen. Bei geringeren Mengen geht das mit Handtüchern und Eimern ohne fremde Hilfe. Ist viel Wasser vorhanden, müssen spezielle Notdienste eingeschaltet werden, die über entsprechendes Equipment wie Pumpen verfügen. Bei Bedarf kann in den meisten Fällen auch die örtliche Feuerwehr unterstützen.
Wie gehst du die Schadensbehebung am besten an?
Sind die Sofortmaßnahmen abgeschlossen, kannst du dich umgehend der Behebung des Schadens widmen. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, Fachleute einzuschalten. Diese werden zuerst die Schadensursache genau erheben. Die Experten haben die notwendige Ausrüstung und das Fachwissen, um anhand von Feuchtigkeitsmessungen und Leckortungen den Ausgangspunkt und die Ursache des Schadens festzustellen, ohne dass Beschädigungen am Mauerwerk, den Rohren oder Fliesen entstehen.
Wichtig ist es, so früh wie möglich für eine ordentliche Entfeuchtung im Schadensbereich zu sorgen, weil sonst Schimmelbildung als hartnäckiger Folgeschaden entstehen kann. Das solltest du aufgrund der damit verbundenen Gesundheitsgefährdung jedenfalls vermeiden. Für die Trocknung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, je nach Art und Größe des Schadens. Bei kleineren Schäden wird es möglich sein, die Trocknung selbst vorzunehmen, etwa durch Lüften.
Sind die Schäden größer, müssen auf Entfeuchtung spezialisierte Experten beauftragt werden. Bei der Trockenlegung solltest du auf keinen Fall sparen. Eine Trocknung mit speziellen Geräten kann zwar mehrere Wochen, in Extremfällen sogar Monate dauern, sie ist aber eine gute Investition in ein zukünftiges sorgenfreies und gesundes Wohnen.
Trocknungsmethoden
Eine Kondensationstrocknung erfolgt dadurch, dass der Luft Feuchtigkeit entzogen wird, die dann in Behältnissen gesammelt wird. Andere Systeme erzeugen trockene Luft, welche die Feuchtigkeit aufnimmt und dann nach außen geleitet wird. Bei der Infrarot-Trocknung wird Strahlung auf die feuchten Stellen gerichtet. Die Infrarot-Wärme bewirkt, dass die Feuchtigkeit an die Oberfläche gelangt und dort verdampft.
Wer zahlt bei einem Wasserschaden?
Die Kostenfrage ist nach einem Wasserschaden oft die drängendste. Welche Versicherung zuständig ist, hängt von der Ursache und dem Schadensort ab.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung deckt Schäden am beweglichen Inventar ab, also an Möbeln, Elektrogeräten, Kleidung und anderen Gegenständen im Haushalt. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Wasserschaden durch Leitungswasser verursacht wurde, also durch einen Rohrbruch oder ein defektes Gerät im eigenen Haushalt.
Gebäudeversicherung
Schäden an der Bausubstanz, also an Wänden, Böden, Decken und fest verbauten Elementen, werden in der Regel über die Gebäudeversicherung abgewickelt. Diese liegt beim Eigentümer. In einer Mietwohnung ist das meist der Vermieter.
Haftpflichtversicherung
Hat jemand anderes den Wasserschaden verursacht, zum Beispiel ein Nachbar durch einen überlaufenden Wasseranschluss, kommt dessen Privathaftpflichtversicherung für die Schäden auf. Es ist wichtig, die Ursache und den Verursacher möglichst früh zu dokumentieren.
Mietminderung bei Wasserschaden
In einer Mietwohnung hat der Mieter bei einem Wasserschaden, der die Nutzbarkeit der Wohnung einschränkt, das Recht auf Mietminderung. Die Höhe der Mietminderung hängt von der Stärke der Beeinträchtigung ab. Ein Wasserschaden, der nur einen Raum betrifft, rechtfertigt eine geringere Minderung als ein Schaden, der die gesamte Wohnung unbewohnbar macht. Wichtig: Die Mietminderung darf erst dann eingefordert werden, wenn der Vermieter über den Schaden informiert wurde und trotzdem keine Abhilfe schafft.
Welche Meldungen sind nach einem Wasserschaden vorzunehmen?
In jedem Fall musst du eine Meldung an deine Versicherung vornehmen. Im Hinblick darauf solltest du den Schaden genau dokumentieren und ein schriftliches, ausführliches Schadensprotokoll anfertigen. Dieses solltest du mit aussagekräftigen Fotos ergänzen, die ein vollständiges Bild des Schadens vermitteln.
Wenn du vermutest, dass der Schaden seine Ursache in einer benachbarten Wohnung hat, oder sich ein Schaden, der bei dir entstanden ist, auf andere Wohnungen auswirken könnte, musst du unverzüglich mit den jeweiligen Nachbarn Kontakt aufnehmen.
Lebst du in einer Mietwohnung, ist es wichtig, unverzüglich deinen Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung vom Wasserschaden in Kenntnis zu setzen. Wichtig ist, dass du keine Reparaturmaßnahmen selbst vornimmst oder beauftragst, bevor du dich diesbezüglich nicht ins Einvernehmen gesetzt hast. Die Versicherung verlangt oftmals die Einschaltung eines Sachverständigen zur Schadensbegutachtung, bevor die Durchführung von Reparaturen beauftragt werden darf.
Wie kannst du einem Wasserschaden vorbeugen?
Um Wasserschäden rechtzeitig zu erkennen, solltest du Wände, Böden und Decken deines Hauses oder deiner Wohnung regelmäßig auf Wasserflecken und Feuchtigkeit untersuchen. Auch lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Wasseruhr: Zeigt diese einen stetigen Verbrauch an, ohne dass Wasser fließt, deutet dies auf undichte Stellen hin. Beschädigte Abwasserrohre erkennst du meistens daran, dass sich ausgehend vom Abfluss unangenehme Gerüche ausbreiten.
Besonders wichtig: Haushaltsgeräte nur dann verwenden, wenn du anwesend bist. Ein Wasserschaden, der auf ein übergelaufenes Waschbecken oder unbeobachtete Haushaltsgeräte zurückzuführen ist, wird dir üblicherweise zugerechnet. Sinnvoll ist es auch, vor allem ältere Rohrleitungen in regelmäßigen Abständen fachkundig auf Dichtheit prüfen zu lassen. Zur Vermeidung von Frostschäden empfiehlt es sich, Rohre in der kalten Jahreszeit mit einer Isolierung zu schützen.
Wasserschaden: Das Wichtigste im Überblick
| Sofortmaßnahmen | Wasser abstellen, Strom unterbrechen, Möbel sichern, lüften, Wasser entfernen |
| Schadensbehebung | Fachleute einschalten, Leckortung, professionelle Trocknung |
| Trocknungsmethoden | Kondensationstrocknung, Umlufttrocknung, Infrarot-Trocknung |
| Hausratversicherung | Zahlt Schäden am Inventar bei Leitungswasserschaden |
| Gebäudeversicherung | Zahlt Schäden an der Bausubstanz, liegt beim Eigentümer/Vermieter |
| Haftpflichtversicherung | Zahlt, wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat |
| Mietminderung | Möglich bei Beeinträchtigung der Wohnnutzung, erst nach Meldung an Vermieter |
| Meldepflicht | Versicherung, Vermieter/Hausverwaltung, betroffene Nachbarn |
| Dokumentation | Schadensprotokoll und Fotos anfertigen, bevor Reparaturen beginnen |
| Vorbeugung | Wasseruhr prüfen, Geräte nicht unbeaufsichtigt lassen, Rohre isolieren |
Fazit
Ein Wasserschaden erfordert schnelles und strukturiertes Handeln. Zuerst Wasser und Strom abstellen, dann Fachleute und Versicherung kontaktieren. Professionelle Trocknung ist entscheidend, um Schimmelbildung zu verhindern. In Mietwohnungen gilt: Vermieter sofort informieren und keine eigenen Reparaturen beauftragen, bevor die Versicherung eingewilligt hat.
Häufige Fragen zum Thema Wasserschaden
Was tun bei einem Wasserschaden in der Wohnung?
Zuerst die Wasserzufuhr abstellen, dann die Stromzufuhr unterbrechen. Möbel und wertvolle Gegenstände aus dem Schadensbereich räumen. Das Wasser so schnell wie möglich entfernen, bei größeren Mengen einen Notdienst oder die Feuerwehr rufen. Danach sofort Versicherung und gegebenenfalls Vermieter informieren und den Schaden dokumentieren.
Wer zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?
Das hängt von der Ursache ab. Schäden an der Bausubstanz werden über die Gebäudeversicherung des Vermieters abgewickelt. Schäden am eigenen Inventar deckt die eigene Hausratversicherung. Hat ein Nachbar den Schaden verursacht, ist dessen Privathaftpflichtversicherung zuständig.
Habe ich Anspruch auf Mietminderung bei Wasserschaden?
Ja, wenn der Wasserschaden die Nutzbarkeit der Wohnung beeinträchtigt. Voraussetzung ist, dass du den Vermieter über den Schaden informiert hast und er nicht innerhalb angemessener Zeit Abhilfe schafft. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung.
Wie lange dauert die Trocknung nach einem Wasserschaden?
Bei kleineren Schäden kann eine Trocknung durch Lüften in wenigen Tagen ausreichen. Bei größeren Schäden mit durchfeuchteten Wänden oder Estrich kann eine professionelle Trocknung mehrere Wochen bis Monate dauern. Eine zu frühe Sanierung ohne vollständige Trocknung führt zu Schimmelbildung.
Muss ich einen Sachverständigen einschalten?
Bei größeren Schäden verlangt die Versicherung häufig die Einschaltung eines Sachverständigen, bevor Reparaturen beginnen dürfen. Dessen Gutachten klärt Ursache und Schadensumfang und ist Grundlage für die Kostenerstattung.
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