Elternzeit für Väter: Wichtige Infos und Tipps

Elternzeit für Väter
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Sich eine Auszeit vom Berufsleben nehmen, um den Nachwuchs selbst zu betreuen und zu erziehen: Das bedeutet Elternzeit. Sie basiert auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und richtet sich prinzipiell an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, also auch an die Väter. Wichtig ist lediglich, dass zu den neuen Erdenbürgern ein familienrechtliches Verhältnis besteht und die Antragssteller in häuslicher Gemeinschaft mit den Kindern leben.

Wie umfangreich das Arbeitsverhältnis ist und in welcher Form es stattfindet, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Zwar sind die meisten werdenden Väter in Vollzeit beschäftigt, sie könnten aber auch dann in Elternzeit gehen, wenn sie sich noch in einer betrieblichen Ausbildung befinden würden oder als Minijobber beziehungsweise in Teilzeit tätig wären.

Die berufliche Auszeit beträgt für jedes Kind bis zu 36 Monate. Sie beginnt für den Vater frühestens mit dem Tag, an dem das Kind zur Welt kommt, und darf maximal bis zum Tag vor dem achten Geburtstag reichen.

Zum Vergleich: Für die Mutter kann sie erst nach Ablaufen der Mutterschutzfrist beginnen. Der genaue Zeitraum darf zwar grundsätzlich selbst gewählt werden, werdende Väter sollten aber unbedingt beachten, dass zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag lediglich 24 Monate (und nicht 36) genommen werden dürfen. Ob bereits vor dem dritten Geburtstag eine berufliche Auszeit für die Kinderbetreuung erfolgte, spielt dabei keine Rolle. Es gibt sowohl für Mütter als auch für Väter verschiedene Möglichkeiten, die 36 Monate Elternzeit aufzuteilen.

Beantragung und Fristen

Väter, die ihre Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes nehmen möchten, müssen den Antrag bei ihrem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn einreichen.

Für die Elternzeit zwischen dem vierten und dem achten Lebensjahr beträgt die Frist für die Antragstellung sogar 13 Wochen. Es ist also wichtig, dass sich die Eltern gut und vor allem frühzeitig absprechen: Wer die Antragsfrist versäumt, muss den Start der Elternzeit nämlich verschieben, was je nach gewünschtem Betreuungsmodell nicht immer ganz einfach ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem die Antragstellung in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Die Elternzeit kann nicht per Mail, Fax oder gar SMS beantragt werden. Wer unsicher im Hinblick auf die Formulierung ist, findet im Internet viele Mustervorlagen.

Was müssen Arbeitgeber zum Thema Elternzeit für Väter beachten?

Geht ein Beschäftigter in Elternzeit, bevor das Kind drei Jahre alt wird, darf der Arbeitgeber einen fristgerecht und in korrekter Form gestellten Antrag nicht ablehnen. Einen möglichen dritten Abschnitt der Elternzeit, der nach dem dritten Geburtstag erfolgen soll, kann der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen jedoch ablehnen.

Verlässt ein Arbeitnehmer irgendwann nach der Elternzeit das Unternehmen, stellen sich viele Arbeitgeber die Frage, ob die familiäre Auszeit im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf oder sogar muss. Hierzu gibt es eine recht klare Antwort: Die Elternzeit sollte im Zeugnis nur erwähnt werden, wenn sie ungefähr die Hälfte der gesamten Beschäftigungs-Dauer oder mehr ausmacht. Dann wäre die Ausfallzeit nämlich so erheblich, dass eine Beurteilung nicht ohne Weiteres erfolgen kann.

Unternehmen sollten auf werdende Eltern vorbereitet sein

Generell sorgen Themen rund um Mutterschutz und Elternzeit/Elterngeld in Unternehmen immer wieder für Unklarheiten. Das ist auch dann häufig der Fall, wenn Väter in Elternzeit gehen wollen.

Damit es nicht zu Missverständnissen, Fehlern bei der Berechnung von Zeiträumen und Fristen oder gar Streitigkeiten kommt, sollten Unternehmen daher am besten auf den Mutterschutz- und Elternzeitrechner von Haufe zurückgreifen. Dafür sind lediglich Angaben wie der errechnete und der tatsächliche Geburtstermin des Kindes erforderlich: Schon zeigt das Programm an, von wann bis wann ein Vater Elternzeit in Anspruch nehmen kann.

Auch für die werdenden Väter selbst ist die frei verfügbare Berechnungshilfe eine wertvolle Orientierung, da sie unter anderem auch Beispiele für Aufteilungsmöglichkeiten der Elternzeit nennt.


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